Eine MPU läuft in drei Teilen ab: ärztliche Untersuchung, Leistungstest am Computer und psychologisches Gespräch. Der Untersuchungstag dauert drei bis fünf Stunden, das Gutachten kommt nach zwei bis vier Wochen per Post zu Ihnen. Vorher liegen die Anordnung der Behörde, die Wahl der Begutachtungsstelle und der Versand Ihrer Akte, danach die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Dieser Artikel geht den ganzen Weg entlang, vom Brief der Führerscheinstelle bis zum neuen Führerschein, mit Fristen und Zeitangaben.
Die Anordnung: der Brief von der Führerscheinstelle
Alles beginnt mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde. Entweder nach Ablauf der Sperrfrist, wenn Sie die Neuerteilung beantragen, oder während einer laufenden Fahrerlaubnis, wenn der Behörde Zweifel an der Eignung bekannt werden, etwa durch 8 Punkte oder eine Fahrt unter Cannabis.
Das Schreiben nennt den Anlass, die Rechtsgrundlage (meist § 13 oder § 14 FeV) und die Fragestellung, die der Gutachter beantworten soll. Ein Beispiel bei Alkohol: „Ist zu erwarten, dass der Betroffene auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“ Lesen Sie diese Fragestellung genau. Sie bestimmt, worum es im Gespräch geht.
Die Behörde setzt eine Frist für die Vorlage des Gutachtens, üblich sind zwei bis drei Monate. Die Frist lässt sich auf Antrag verlängern, zum Beispiel wenn ein Abstinenznachweis noch läuft. Ein Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf gestellt werden, mit Begründung. Wer die Frist verstreichen lässt, ohne sich zu melden, gilt als ungeeignet (§ 11 Abs. 8 FeV), und der Antrag wird abgelehnt.
Der häufigste Fehler in dieser Phase: zu warten. Bei Alkohol ab 1,6 Promille und bei Drogen verlangt der Gutachter in der Regel einen Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate. Dieser Zeitraum muss vor dem Untersuchungstermin liegen. Wer erst nach der Anordnung mit dem Nachweis beginnt, kann die Frist der Behörde nicht halten. Beginnen Sie direkt nach dem Vorfall, Details auf der Seite Abstinenznachweis.
Wahl der Begutachtungsstelle und Aktenversand
Sie wählen die Begutachtungsstelle selbst. Zugelassen sind die amtlich anerkannten Stellen, bundesweit mehrere hundert, getragen von TÜV, DEKRA, pima, AVUS und anderen. In Nürnberg und Umgebung gibt es mehrere, welche, steht auf der Seite MPU-Vorbereitung Nürnberg.
Nach der Wahl geben Sie bei der Behörde eine Einverständniserklärung ab. Die Behörde schickt dann Ihre Führerscheinakte an die Begutachtungsstelle, darin Urteil oder Bußgeldbescheid, frühere Gutachten, Punktestand und Schriftverkehr. Der Gutachter liest diese Akte vor dem Gespräch. Deshalb kommt es darauf an, dass Ihre Angaben dazu passen.
Die Begutachtungsstelle meldet sich bei Ihnen mit dem Termin, in der Regel zwei bis sechs Wochen nach Eingang der Akte. Die Gebühr wird vorab oder am Untersuchungstag fällig, 2026 je nach Anlass zwischen 350 und 850 € (Richtwerte, seit 2018 nicht mehr einheitlich). Alle Kosten stehen im Artikel Was eine MPU kostet.
Mitbringen müssen Sie den Personalausweis, die Einladung, Ihre Abstinenznachweise im Original und, falls vorhanden, die Teilnahmebescheinigung einer Vorbereitung sowie ärztliche Unterlagen.
Teil 1: die ärztliche Untersuchung
Ein Arzt der Begutachtungsstelle führt ein Gespräch zur Gesundheit und untersucht Sie körperlich. Bei Alkohol geht es um die Leberwerte (GGT, GOT, GPT, MCV) und meist um den Marker CDT, dazu Fragen zu Trinkgewohnheiten und Vorerkrankungen. Bei Drogen wird eine Urinprobe unter Sicht abgegeben oder eine Haarprobe genommen, zusätzlich zu den Nachweisen, die Sie mitbringen.
Die Untersuchung dauert 20 bis 40 Minuten. Sie dient dem Gutachter als Abgleich: Wer angibt, seit einem Jahr nichts zu trinken, dessen Leberwerte sollten das bestätigen. Wie lange sich Alkohol in Blut, Urin und Haaren zeigt, steht im Artikel Wie lange Alkohol nachweisbar ist.
Teil 2: der Leistungstest
Am Computer bearbeiten Sie 30 bis 60 Minuten lang Aufgaben zu Reaktion, Konzentration und Aufmerksamkeit. Typisch: auf Lichtsignale und Töne mit Tasten oder Pedalen reagieren, Linien verfolgen, Zahlen und Formen unter Zeitdruck vergleichen.
Die Anforderungen sind so gesetzt, dass ein durchschnittlicher Fahrer sie besteht. Wer eine Aufgabe schlecht löst, bekommt in der Regel eine zweite Chance mit einer anderen Aufgabe. Der Leistungstest allein führt selten zu einem negativen Gutachten. Was hilft: ausgeschlafen kommen, die Anleitung in Ruhe lesen, bei Unklarheit nachfragen.
Teil 3: das psychologische Gespräch
Das Gespräch mit dem Verkehrspsychologen ist der Teil, an dem die meisten scheitern. Es dauert 45 bis 90 Minuten und ist keine Prüfung mit richtigen und falschen Antworten. Der Gutachter will verstehen, wie es zu dem Vorfall kam, ob Sie die Ursachen erkannt haben und ob sich etwas geändert hat, das in Zukunft trägt.
| Phase | Worum es geht | Dauer |
|---|---|---|
| Einstieg | Lebenslauf, Beruf, Familie, aktuelle Situation | 5 bis 10 Minuten |
| Der Vorfall | Hergang, Menge, Anlass, Reaktion auf den Verlust des Führerscheins | 10 bis 15 Minuten |
| Die Vorgeschichte | Beginn des Konsums, Entwicklung, Rolle im Alltag, frühere Auffälligkeiten | 15 bis 25 Minuten |
| Die Veränderung | Was seither anders ist, seit wann, Abstinenz oder kontrolliertes Trinken, Rückfallvorsorge | 15 bis 30 Minuten |
| Abschluss | Nachfragen, Hinweis auf das weitere Verfahren | 5 Minuten |
Welche Fragen dabei kommen und was eine glaubwürdige Antwort ausmacht, haben wir im Artikel Die Fragen im MPU-Gespräch nach Anlass aufgeschrieben. Die Kurzfassung: Der Gutachter prüft, ob Ihre Geschichte zur Akte passt, ob Sie Ihr Problem beim Namen nennen und ob die Veränderung konkret und von Dauer ist.
Bei vielen Stellen können Sie das Gespräch auf Tonband aufnehmen lassen oder eine Begleitperson als stillen Zuhörer mitbringen. Fragen Sie vorher nach.
Das Gutachten: was danach kommt
Nach dem Untersuchungstag schreiben Arzt und Psychologe das Gutachten, meist 10 bis 20 Seiten. Es geht nach zwei bis vier Wochen per Post an Sie, nicht an die Behörde. Drei Ergebnisse sind möglich:
| Ergebnis | Bedeutung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Positiv („geeignet“) | Die Fragestellung der Behörde ist zu Ihren Gunsten beantwortet. | Gutachten bei der Behörde vorlegen, Fahrerlaubnis wird neu erteilt oder bleibt bestehen. |
| Kursempfehlung („bedingt geeignet“) | Eignung lässt sich durch einen Kurs nach § 70 FeV wiederherstellen. | Kurs bei einem anerkannten Träger besuchen, Teilnahmebescheinigung vorlegen, keine neue MPU nötig. |
| Negativ („ungeeignet“) | Die Zweifel konnten nicht ausgeräumt werden. | Gutachten zurückhalten, Ursachen aufarbeiten, MPU zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. |
2024 waren nach Angaben der BASt knapp 57 Prozent der Gutachten positiv, gut 39 Prozent negativ und rund 4 Prozent endeten mit einer Kursempfehlung.
Ein negatives Gutachten enthält eine Begründung. Sie ist unangenehm zu lesen, aber die beste Grundlage für den zweiten Anlauf, weil sie genau benennt, was fehlte. Eine Sperrfrist für die Wiederholung gibt es nicht. Sinnvoll ist sie erst, wenn das Fehlende aufgearbeitet ist, bei einem unvollständigen Abstinenznachweis also nach den fehlenden Monaten.
Mit dem positiven Gutachten stellen Sie bei der Führerscheinstelle den Antrag auf Neuerteilung, falls nicht schon geschehen. Die Behörde prüft, ob weitere Auflagen gelten, etwa eine Fahrprüfung nach langer Pause, und stellt die Fahrerlaubnis aus. Das dauert je nach Behörde einige Tage bis mehrere Wochen.
Der Zeitplan von vorn
So sieht der Ablauf im Ganzen aus, am Beispiel einer Alkohol-MPU mit 6 Monaten Abstinenznachweis:
| Zeitpunkt | Schritt |
|---|---|
| Tag des Vorfalls | Führerschein wird sichergestellt, Strafverfahren beginnt. |
| Woche 1 bis 4 | Erstberatung, Entscheidung über Abstinenz oder kontrolliertes Trinken, Abstinenzvertrag beim Labor. |
| Monat 1 bis 6 | Vier unangekündigte Urinkontrollen, parallel Vorbereitung mit Einzelgesprächen. |
| Monat 3 bis 9 | Urteil, Sperrfrist läuft. Antrag auf Neuerteilung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. |
| Nach Antrag | Behörde ordnet MPU an, Wahl der Begutachtungsstelle, Aktenversand. |
| 2 bis 6 Wochen später | Untersuchungstag. |
| 2 bis 4 Wochen später | Gutachten kommt. |
| Nach Vorlage | Neuerteilung der Fahrerlaubnis. |
Wie wir diesen Weg mit Ihnen gehen, steht auf der Seite Ablauf der Vorbereitung. Den ersten Schritt machen Sie in der kostenlosen Erstberatung: Sie schildern Ihren Fall, wir sagen Ihnen, welche Nachweise nötig sind und wie viel Zeit Sie einplanen müssen.
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