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MPU Einfach

Ratgeber: Alkohol

Ab wie viel Promille eine MPU angeordnet wird

MPU ab 1,6 Promille, bei Wiederholung ab 0,5, nach dem Bundesverwaltungsgericht auch ab 1,1 ohne Ausfallerscheinungen. Grenzen, Strafen, Sperrfristen.

Stand: 8 Minuten Lesezeit Von MPU Einfach, Nürnberg

Die MPU wird bei Alkohol ab 1,6 Promille angeordnet, ohne Ausnahme und auch beim ersten Vorfall. Wer zum zweiten Mal mit 0,5 Promille oder mehr auffällt, bekommt sie ebenfalls. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.2021 kann die Behörde die MPU auch ab 1,1 Promille verlangen, wenn der Fahrer dabei keine Ausfallerscheinungen zeigte.

Hier stehen alle Grenzen, was bei welchem Wert passiert, wie lange der Führerschein weg ist und wann die MPU kommt.

Die Promillegrenzen im Überblick

Wert Was es ist Folge MPU
ab 0,0 ‰ in der Probezeit oder unter 21 Verstoß gegen § 24c StVG 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit verlängert nein, beim ersten Mal
ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder Unfall Straftat § 316 oder § 315c StGB (relative Fahruntüchtigkeit) Geldstrafe, 3 Punkte, Entzug mit Sperrfrist je nach Umständen
0,5 bis 1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen Ordnungswidrigkeit § 24a StVG 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (beim ersten Mal) nein, beim ersten Mal; ja bei Wiederholung
ab 1,1 ‰ Straftat § 316 StGB (absolute Fahruntüchtigkeit) Geldstrafe, 3 Punkte, Entzug, Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre möglich, bei fehlenden Ausfallerscheinungen
ab 1,6 ‰ (oder 0,8 mg/l Atem) Straftat § 316 StGB wie bei 1,1 ‰ ja, immer (§ 13 Satz 1 Nr. 2c FeV)
ab 1,6 ‰ auf dem Fahrrad Straftat § 316 StGB Geldstrafe, Punkte, kein gerichtlicher Entzug ja, immer

Die Promillezahl allein entscheidet nicht alles. Die Behörde darf die MPU auch unterhalb von 1,6 anordnen, wenn „sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen“ (§ 13 Nr. 2a FeV). Das kann ein Vermerk im Polizeibericht sein, eine frühere Auffälligkeit oder eben die fehlende Ausfallerscheinung bei hohem Wert.

Alle Angaben zu Bußgeldern und Fristen in diesem Artikel beziehen sich auf den Bußgeldkatalog und die Fahrerlaubnis-Verordnung mit Stand 2026. Sperrfristen setzt das Gericht im Einzelfall fest, die genannten Spannen sind Erfahrungswerte. Die Gebühr der Begutachtungsstelle ist seit 2018 nicht mehr einheitlich, Richtwerte stehen im Artikel zu den MPU-Kosten.

1,6 Promille: die feste Grenze

Ab 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol schreibt § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung die MPU zwingend vor. Die Behörde hat keinen Ermessensspielraum, und es spielt keine Rolle, ob es der erste Vorfall war oder ob es nicht zu einem Unfall kam.

Der Hintergrund ist medizinisch. Wer mit 1,6 Promille noch ein Fahrzeug steuern kann, hat eine Alkoholgewöhnung, die sich nur über Jahre aufbaut. Ein ungeübter Trinker ist bei diesem Wert nicht mehr in der Lage, den Schlüssel ins Schloss zu stecken. Deshalb geht die Behörde davon aus, dass hinter dem Wert ein Trinkmuster steht, das sich wiederholen wird, und genau das soll der Gutachter prüfen.

Für das Gutachten bedeutet das: Je höher der Wert, desto eher erwartet der Gutachter einen Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate und eine belastbare Entscheidung für Abstinenz. Kontrolliertes Trinken kommt nur in Betracht, wenn keine Abhängigkeit vorlag und das geänderte Trinkverhalten belegt ist; mit steigendem Promillewert wird das seltener akzeptiert. Was das für die Vorbereitung heißt, steht auf der Seite MPU wegen Alkohol, die Nachweise selbst erklärt die Seite Abstinenznachweis.

1,1 bis 1,59 Promille: die Grauzone

Ab 1,1 Promille gilt jeder Fahrer als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat, das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperrfrist. Eine MPU war in diesem Bereich lange die Ausnahme, die Fahrerlaubnis wurde nach der Sperrfrist meist ohne Gutachten neu erteilt.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2021 geändert (Az. 3 C 3.20). Seitdem gilt: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt und dabei keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt, liefert einen Hinweis auf Alkoholgewöhnung, und das rechtfertigt die MPU nach § 13 Nr. 2a FeV. Entscheidend ist, was im Polizeibericht steht. „Keine Ausfallerscheinungen“, „sicherer Gang“, „deutliche Sprache“ sind Formulierungen, die zur MPU führen können, obwohl der Wert unter 1,6 lag.

Die Behörden wenden das unterschiedlich an. In Bayern wird die MPU in diesem Bereich häufig angeordnet, in anderen Ländern seltener. Wer seinen Bescheid in der Hand hält, sieht es ohnehin. Wer den Bescheid noch erwartet, sollte sich auf die Anordnung einstellen und nicht erst dann mit dem Nachweis beginnen.

Wiederholungstäter: ab 0,5 Promille

Die zweite Alkoholfahrt löst die MPU unabhängig vom Wert aus, sobald beide Fahrten mit 0,5 Promille oder mehr registriert wurden (§ 13 Nr. 2b FeV, „wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss“). Zwei Ordnungswidrigkeiten mit 0,6 und 0,7 Promille reichen, ein Strafverfahren ist nicht nötig.

Maßgeblich ist, was im Fahreignungsregister steht. Eine Alkoholfahrt bleibt dort 10 Jahre gespeichert, wenn sie zur Entziehung geführt hat, 5 Jahre als Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot (§ 29 StVG). Eine zweite Fahrt innerhalb dieser Zeit zählt als Wiederholung. Wer vor vier Jahren mit 0,6 Promille erwischt wurde und heute mit 0,7, bekommt die MPU.

Für die Bußgelder gilt gestaffelt: erster Verstoß 500 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Zweiter Verstoß 1.000 €, zwei Punkte, drei Monate. Dritter Verstoß 1.500 €, zwei Punkte, drei Monate. Dazu kommt ab dem zweiten die MPU.

Ersttäter zwischen 0,5 und 1,1 Promille

Beim ersten Vorfall ohne Ausfallerscheinungen bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit: 500 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Der Führerschein wird für den Monat abgegeben und danach ohne Antrag zurückgegeben. Eine MPU gibt es nicht.

Zwei Ausnahmen. Erstens die Probezeit: Dort gilt 0,0 Promille, der Verstoß kostet 250 € und einen Punkt, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und ein Aufbauseminar wird Pflicht. Zweitens Ausfallerscheinungen: Schlangenlinien, ein Unfall oder ein Fahrfehler machen aus der Ordnungswidrigkeit ab 0,3 Promille eine Straftat (§ 316 StGB), mit Entzug und Sperrfrist. Ob dann eine MPU folgt, hängt von der Akte ab.

Wer in diesem Bereich liegt und keine MPU bekommt, hat trotzdem einen Eintrag. Die Behörde prüft bei jeder späteren Auffälligkeit, und ab dem zweiten Vorfall ist die MPU sicher. Wer jetzt sein Trinkverhalten anschaut, spart sich die zweite Runde.

Führerscheinentzug: Fristen und Zeitplan

Bei einer Straftat ab 1,1 Promille wird der Führerschein in der Regel noch am Tag des Vorfalls sichergestellt. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und setzt eine Sperrfrist nach § 69a StGB, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Fall Übliche Sperrfrist (Erfahrungswerte)
Erster Vorfall, 1,1 bis 1,6 ‰, kein Unfall 6 bis 10 Monate
Erster Vorfall, über 1,6 ‰ 9 bis 12 Monate
Mit Unfall oder Personenschaden 12 Monate und länger
Wiederholung innerhalb weniger Jahre 12 Monate bis mehrere Jahre, in Ausnahmen lebenslang

Die Sperrfrist läuft ab dem Urteil oder Strafbefehl, die Zeit der vorläufigen Entziehung wird angerechnet. Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf stellen. Dann ordnet die Behörde die MPU an und setzt eine Frist für das Gutachten.

Hier liegt die Falle, die viele Monate kostet. Die Sperrfrist beträgt 10 Monate, der Abstinenznachweis 6 oder 12. Wer mit dem Nachweis erst beginnt, wenn der Brief der Behörde kommt, sitzt nach Ablauf der Sperrfrist noch ein Jahr ohne Führerschein. Wer am Tag nach dem Vorfall anfängt, hat den Nachweis zur Neuerteilung fertig. Den ganzen Ablauf mit Zeitachse beschreibt der Artikel So läuft eine MPU ab.

Fahrrad: 1,6 Promille und der Autoführerschein ist in Gefahr

Für Radfahrer gibt es keine 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird die Fahrt ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad) oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis fürs Auto dann nicht entziehen, weil § 69 StGB nur für Kraftfahrzeuge gilt.

Die Führerscheinstelle kann es trotzdem. § 13 FeV spricht von einem „Fahrzeug“, nicht von einem Kraftfahrzeug, und das Bundesverwaltungsgericht hat 2008 bestätigt, dass die Radfahrt mit 1,6 Promille die MPU auslöst (Az. 3 C 32.07). Legen Sie das Gutachten nicht oder negativ vor, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis für alle Klassen. Wer seinen Autoführerschein behalten will, muss also als Radfahrer dieselbe MPU bestehen wie ein Autofahrer, mit denselben Fragen und in der Regel mit Abstinenznachweis. Die Fragen stehen im Artikel Die Fragen im MPU-Gespräch.

Was die MPU dann kostet

Die Gebühr der Begutachtungsstelle liegt bei Alkohol 2026 zwischen etwa 400 und 750 € (Richtwerte, seit 2018 nicht mehr einheitlich). Dazu kommen der Abstinenznachweis mit 300 bis 750 € je nach Dauer und die Vorbereitung. Alle Posten mit drei Beispielrechnungen stehen im Artikel Was eine MPU kostet, unsere Pakete auf der Seite Preise.

Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrem Fall eine MPU kommt und was jetzt der erste Schritt ist, schildern Sie uns Ihren Wert und den Polizeibericht in der kostenlosen Erstberatung. Das dauert 15 Minuten, und danach wissen Sie, ob Sie mit dem Nachweis anfangen sollten.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ab wie viel Promille ist die MPU Pflicht?
Ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft ordnet die Behörde die MPU nach § 13 FeV immer an, auch beim ersten Vorfall. Darunter kommt es auf die Umstände an: bei zwei Alkoholfahrten, bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch oder nach dem Bundesverwaltungsgericht ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
Wie lange ist der Führerschein bei 1,8 Promille weg?
Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist, beim ersten Vorfall meist 9 bis 12 Monate, gerechnet ab dem Urteil. Die Zeit der vorläufigen Sicherstellung wird angerechnet. Vor Ablauf der Sperrfrist muss die MPU positiv vorliegen, sonst verlängert sich die Zeit ohne Führerschein um die Dauer des Nachweises.
Gibt es eine MPU bei 0,5 Promille?
Beim ersten Mal nicht. 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen sind eine Ordnungswidrigkeit mit 500 € Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Beim zweiten Vorfall mit 0,5 Promille oder mehr ordnet die Behörde die MPU an, nach § 13 FeV wegen wiederholter Zuwiderhandlung.
Droht beim Fahrrad mit 1,6 Promille eine MPU?
Ja. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB, und die Führerscheinstelle ordnet die MPU an, auch wenn Sie nie mit dem Auto aufgefallen sind. Fällt das Gutachten negativ aus oder legen Sie keins vor, entzieht die Behörde den Autoführerschein.

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