3.1 Die Vorbereitung beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Kunden:
Die Sitzungen werden per Video-Call über Zoom und ähnlichen Medien arrangiert.
3.2 Die Anzahl der Sitzungen und der sonstige Umfang der Vorbereitung ergibt sich aus der konkreten gebuchten Vorbereitungspaket und den sonstigen Dienstleistungen.
3.3 Die einzelnen Sitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten.
3.4 Dieser Umfang kann von dem Kunden durch Erwerb weiterer Sitzungsstunden oder sonstige Dienstleistungen erweitert werden. Erweiterungen bedürfen der Schriftform und stellen einen neuen Vertrag dar.
3.5 Ein zwischen Kunden und der MPU einfach bzw. dem Coach zuvor abgestimmter Termin kann vom Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale berechnet. Die konkrete Höhe einer Ausfallpauschale ist § 6.2 zu entnehmen. Die Übermittlung der Absage hat schriftlich zur erfolgen und kann auf den nachfolgend genannten Wegen erfolgen z. B. WhatsApp, E-Mail o. ä.
3.6 Die MPU einfach kann die Durchführung der Schulungen an Dritte Auftraggeber vergeben. Dies schließt andere Unternehmen ebenso ein wie freiberuflich mitwirkende. Die Einhaltung dieser Vereinbarung gilt dann uneingeschränkt auch für die externen Dienstleister.
4.1 Die MPU einfach verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern es nicht der Vorbereitung dient. Weiterhin verpflichtet er sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden. Dies schließt die Einbindung vor- und nachgelagerter Tätigkeiten mit ein. Demnach können entsprechende Daten bspw. mit der Führerscheinstelle, Begutachtungsstelle, einer Laboreinrichtung o. ä. ausgetauscht werden. Sämtliche vorliegenden Dokumente, Erkenntnisse werden vollumfänglich mit den die Schulung durchführenden Coaches geteilt. Dies gilt insb. auch dann, wenn es sich hierbei um externe Dienstleister handelt.
4.2 Vertrauliche Informationen, die die MPU einfach schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.
4.3 Die MPU einfach ist verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen des Kunden einzusetzen.
Die MPU einfach weist jedoch darauf hin, dass das Coaching ein aktiver selbstverantwortlicher Prozess von Seiten der Kunden ist. Die MPU einfach versteht sich insoweit als Prozessbegleiterin und Unterstützerin. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunde geleistet. Daher wird ausdrücklich kein Erfolg der Begutachtung vereinbart. Es kann daher keine Haftung für ein negatives Begutachtungsergebnis, Verstärkung der Symptomatik oder für mögliche negative Folgen übernommen werden.
Die MPU einfach wird den Kunden darauf hinweisen, wenn er seiner Mitwirkungspflicht nicht hinreichend nachkommt.
Der Kunde erkennt an, dass er während der Sitzungen sowie zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
Im Fall einer Online-Schulung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Tools zur Online-Beratung bereitstehen. Bei einem Nichtzustandekommen der Beratung aufgrund technischer Probleme auf Seiten des Kunden wird das Honorar nach Maßgabe von § 6 fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist oder die Parteien sich auf einen Ersatztermin geeinigt haben.
Dem Kunden steht innerhalb der Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MO-FR, außer Feiertage, Samstag nach Vereinbarung) die Verwaltung für allgemeine Anfragen zur Verfügung.
Das vereinbarte Honorar ist vollständig vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Die Zahlung hat gemäß der vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu erfolgen. Erst nach vollständigem Zahlungseingang – bzw. im Falle einer Finanzierung nach anteiliger und fristgerechter Erbringung der vereinbarten Rate – besteht ein Anspruch auf Durchführung der Leistung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Notwendigkeit einer MPU vor der Beauftragung einer Vorbereitung bei der MPU einfach zu prüfen. Der Kunde kann sich demnach nicht darauf berufen, dass er doch keine MPU machen muss. Demnach wird ausdrücklich vereinbart, dass der nachträgliche Wegfall einer MPU-Anordnung oder die Nicht-Notwendigkeit der Begutachtung aus anderen Gründen nicht als „wichtiger Grund“ ein Recht auf außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
6.1 Die vereinbarte Gesamtvergütung beträgt
Es kommen weitere behördliche Fragestellungen nach § 1.4 und oder zusätzliche Dienstleistungen nach § 1.5 hinzu. Diese betragen ____________________ €
Der Gesamtbetrag aller gebuchten Dienstleistungen beträgt ___________ €.
Ausfallentschädigung bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen.
Die Absagefrist sowie die zulässigen Kommunikationswege richten sich nach § 3.5 dieses Vertrags.
Erfolgt die Absage nicht fristgerecht gemäß § 3.5 oder bleibt der Kunde der Sitzung ohne Absage fern, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 99,- € pro betroffene Sitzung fällig. Wurde für die Sitzung ein Dolmetscher gebucht, erhöht sich die Pauschale um weitere 129,- €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Ausfallpauschale ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
6.4 Die vereinbarte Vergütung
Die vereinbarte Vergütung ist auf folgendes Konto zu überweisen: (MPU-einfach UG, IBAN: DE27 7604 0061 0626 5912 00)
Diese Beratungsvereinbarung wird für eine bestimmte Zeit von maximal 15 Monaten vereinbart und ist daher nicht ordentlich kündbar. Eine gesonderte ordentliche Kündigungsmöglichkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
Die Vertragslaufzeit ist auf maximal 15 Monate ab Vertragsschluss begrenzt und endet automatisch. Sobald der Kunde eine Teilnahmebescheinigung anfordert, endet die Vereinbarung nach 14 Tagen und damit vorzeitig. Mit der Anforderung der Teilnahmebescheinigung gilt die Vorbereitung nach 14 Tagen als abgeschlossen. Der Zugang zu den Schulungsvideos sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen werden spätestens zwei Wochen nach Anforderung der Teilnahmebescheinigung dauerhaft gesperrt. Nach Ablauf dieser Frist bestehen keine weiteren Ansprüche auf Leistungen aus diesem Vertrag.
Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung für die Laufzeit von 15 Monaten werden wie folgt begründet:
Die Vorbereitung auf die MPU erfordert eine kontinuierliche, längerfristige Zusammenarbeit, um sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Dies ist zum einen für den Kunden besonders wichtig, aber auch für die MPU einfach im Kontext der Wahrung des eigenen Rufes
Die MPU einfach benötigt zur Sicherstellung der Beratungsqualität und wirtschaftlichen Planungssicherheit eine feste Kalkulationsgrundlage. Für die Vorbereitungsdurchführung werden entsprechende Einstellungen und Beauftragungen von Beratern zur Durchführung der Leistung notwendig sowie entsprechende Anmietungen, die Sicherstellung von Fortbildungen etc..
Damit diese Gründe nicht dem natürlichen Interesse des Kunden entgegenstehen und unangemessen sind, wurde dem Kunden ein kostenloses Erstgespräch angeboten, in welchem alle relevanten Punkte, Inhalte, Vorgehensweisen ausdrücklich und unentgeltlich angeboten wurden. Erst in dessen Folge wurde die Vereinbarung geschlossen, sodass der Kunde sich ein ehrliches, belastbares Bild machen konnte und sich auf dessen Grundlage auf eine längerfristige, aber auf maximal 15 Monaten bestimmte, Zeit eingelassen hat.
Vorzeitige Beendigung
Wird der Vertrag – gleich aus welchem Grund (z. B. einvernehmliche Aufhebung, außerordentliche Kündigung, Unwirksamkeit des Kündigungsausschlusses) – vorzeitig beendet, gelten die folgenden Regelungen:
Abrechnung bereits erbrachter Leistungen
Für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen wird ein Honorar gemäß der Wertersatztabelle nach § 13 berechnet. Die Tabelle ist Bestandteil dieses Vertrags.
Entschädigung für nicht erbrachte Leistungen (Aufhebungspauschale)
Für die noch nicht erbrachten Vertragsbestandteile wird eine Aufhebungspauschale als pauschalierter Schadensersatz vereinbart. Diese beträgt:
Nachweismöglichkeit des Kunden
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die zeitabhängige relative Aufwandshöhe. Geeignete Nachweise der MPU einfach (z. B. interne Notizen, Protokolle) werden im Rahmen der sekundären Darlegungslast als ausreichend anerkannt.
8.1 Die MPU einfach haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Die MPU einfach übernimmt keine Haftung für ein eventuelles Nichtzustandekommen einer MPU. Ferner prüft die MPU einfach nicht die tatsächliche Notwendigkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, sodass die Beratungsvereinbarung auch dann gilt, wenn zur Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine MPU notwendig war oder nachträglich nicht mehr notwendig wird.
Die MPU einfach ist nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS), des World Institute of Scientology Enterprises (WISE), der Scientology Church oder einer anderen Scientology-Organisation. Er arbeitet nicht nach der Technologie des L. Ron Hubbard.
Sollten infolge einer selbstverschuldeten Verzögerung der Vorbereitung, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorbereitungsleistungen wiederholt werden, so sind diese Vorleistungen unter Umständen erneut zu verrechnen.
Die Anmeldung bei einer anerkannten Begutachtungsstelle, die Antragsstellung für die Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie alle anderen nötigen (auch organisatorischen) Maßnahmen sind durch den Kunden selbst zu organisieren und die dafür anfallenden Kosten sind selbst zu tragen. Demnach ist der Kunde für die Einhaltung relevanter Fristen und Termine selbst verantwortlich.
Dem Kunden ist ausdrücklich bewusst, dass die angesetzte Dauer und/oder die kontrollierte Substanz sich nachträglich als unzureichend für eine positive Prognose im Rahmen der Begutachtung seiner Fahreignung erweisen kann. Sämtliche mit der Abstinenz in Zusammenhang stehenden Entscheidungen werden ausschließlich durch den Kunden getroffen. Empfehlungen der MPU einfach zur Abstinenz beruhen ausschließlich auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und stellen keine verbindliche Rechts- oder Erfolgsgarantie dar. Für Schäden, die aus solchen unverbindlichen Empfehlungen entstehen, haftet die MPU einfach nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass keine anhängigen Verfahren existieren, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten. Verzögerungen der Vorbereitung oder die durch ein entsprechendes anhängiges Verfahren entstehenden anderen Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Dies gilt insb. auch dann, wenn nach der Beratungsvereinbarung durch das Verhalten des Kunden neue Verfahren gegen ihn eingeleitet werden und infolgedessen etwaige Verzögerungen oder Kosten entstehen. Ebenso ist zu beachten, dass infolge neuer Verfahren oder Urteile auch die Anzahl der behördlichen Fragestellungen zunehmen kann und damit die Gebühren dieser Vereinbarung steigen können, sofern der Kunde diese in die Vereinbarung nach § 1.4 mit aufnehmen möchte.
Sollte die Vorbereitung infolge einer vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder Unterbrechung zeitweise ausgesetzt werden, besteht kein Anspruch des Kunden darauf, bereits thematisierte Inhalte erneut durchführen zu lassen. Die vereinbarte unbegrenzte Stundenanzahl dient ausschließlich der Durchführung der regulären Vorbereitung und nicht der Wiederholung von Inhalten, die aufgrund von eigenem Versäumnis oder Vergessen erneut behandelt werden müssten.
Hinweis auf die Datenschutzerklärung!
Ergänzend und soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Bestimmungen getroffen wurden, gelten:
Im Falle von Widersprüchen zwischen den oben genannten Dokumenten und diesem Vertrag gehen die individuell im Vertrag getroffenen Regelungen vor.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.